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H.L.Oberflächentechnik

Burscheider Str. 515

51381 Leverkusen

Inhaber : Heiko Ludwig

Tel: 01577 / 1720534

   Mit Urteil vom 12 Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Deshalb werden sich der Besitzer dieser Homepage und die Firma H.L.Oberflächentechnik von den Inhalten aller gelinkten Seiten distanzieren, da wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und Inhalte dieser Seiten haben. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte dieser Seiten, zu denen die Banner führen.

AGB'S

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB`S1.Allgemeines1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller unserer Angebote,Lieferungen und Leistungen und gelten mit Auftragsannahme durch uns auch für allespäteren Geschäfte als vereinbart1.2 Andere Geschäftbedingungen werden nur insoweit anerkannt als sie mit unseren AGBübereinstimmen oder von uns im Einzelfall schriftlich ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder der Leistung gemacht werden.2.Angebote2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande,sofern eine solche erteilt wird.2.2 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerte und werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise halten wir uns längstens für einen Zeitraum von 1 Monat bis Auftragserteilung gebunden.2.3 Mündliche Abmachungen und Nebenabreden sowie Vertragsänderungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.2.4 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.3.Preise und Zahlungsbedingungen3.01 Unsere Preise verstehen sich brutto inkl. 19% Mwst. oder sind anders gekennzeichnet in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung. Eine Gewährung von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Die Preise gelten ausschließlich für verarbeitungsgerechte konstruierte und gefertigte Teile. Für zusätzlich erforderliche Arbeiten, wie das Entfernen von Farbe, Öl, Fett, Teer, alten Metallüberzügen und das nachträgliche Anbringen von Öffnungen an Hohlkörpern sowie die Erstellung von Prüfberichten berechnen wir die in der Auftragsbestätigung genannten bzw. nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbarten Zuschläge.Unter den gleichen Vorraussetzungen sind wir auch berechtigt, Mindermengenzuschläge zu erheben.3.02 Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren ( Fertigungsmaterial, Betriebstoffe und Gehälter etc )in der Zeit vom Abschluss des Vertragens bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung wesentlich, sind wir befugt, vom Auftraggeber in Abänderung der Angebotspreise die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, so gilt unser Rücktrittsvorbehalt nur bei einer vertraglichen vereinbarten Lieferfrist von über 4 Monaten.3.03 Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge und Skonti zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der uns berechtigten Bankkreditzinses, mindestens jedoch in Höhe von 3,5% über dem Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank sowie unseren sonstigen Verzugsschaden.3.04 Ein Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrecht steht dem Aufraggeber gegen Ansprüche nur dann zu, wenn seine Forderungen unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.4.Lieferung4.01 Sofern nichts anderes vereinbart wurde beginnt die Lieferfrist mit Zugang der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der Anlieferung des zu bearbeitenden Materials, sofern des zu diesen Zeitpunkten die vertragswesentlichen technischen und organisatorischen Einzelheiten verbindlich festliegen.Alle Angebote sind freibleibend, verstehen sich per Stückzahl und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Lieferung und Bezahlung erfolgen zu den von uns vor Versand zuletzt aktuellen Preisen und Bedingungen. Bei auftretenden Lieferschwierigkeiten / Auslieferung von Kundenmaterial, sowie anderen zu bearbeiten Teilen, aufgrund höherer Gewalt durch Betriebsstörung, Materialbeschaffungsproblemen oder Arbeitskämpfen etc. ist die Firma H.L. Oberflächentechnik für eventuell anfallende Kosten nicht haftbar zu machen. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit / Auslieferung um den zur Beseitigung der Probleme benötigten Zeitraum.Angaben über Lieferzeiten sind reine Schätzangaben und können deutlich vom vereinbarten Termin abweichen.Die Firma H.L.Oberflächentechnik kann für die Nichteinhaltung der Lieferzeiten in keinsterweise belangt werden.4.02 Unvorhersehbare, unabwendbare oder andere schwerwiegende Ereignisse bei einem Vorlieferanten oder bei einem Subunternehmer wie Streik, Aussperrung, Energie- oder Materialmangel, personelle Ausfälle, behördliche Anordnungen oder Eingriffe, Naturereignisse, fehlende Transportmittel etc. die zu Lieferungs – oder Leistungsverzögerungen oder gar zu Unmöglichkeiten der Leistung führen und von und nicht zu vertreten sind, verlängern die vereinbarten um die Dauer der Behinderung und berechtigen im Falle beiden Seiten zum Vertragsrücktritt.4.03 Gerät der Auftraggeber mach schriftlicher Mahnung hinsichtlich seiner Bereitstellungs- Mitwirkungspflicht in Verzug, sind wir berechtigt, unter schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Tagen nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.4.04 Teilelieferungen sind zulässig.4.05 Lieferung erfolgt ab Werk ausschließlich Verpackung.4.06 Die Gefahr für zu bearbeitende Gegenstände des Auftraggebers geht dem Verlassen unseres Werkes, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Aufraggeber über.4.07 Wird die zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Auftraggebers durch uns abgeholt, trägt die Transportgefahr der Auftraggeber. Dem Auftraggeber ist es freigestellt, diese Gefahr zu versichern.4.08 Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn wir frachtfreie Lieferungen zugesichert haben.4.09 Versandweg, Art und Mittel sind unter Ausschluss unserer Haftung und ohne Gewährleistung für den billigsten und schnellsten Transport und der Ausnutzung der Transportmittel uns zu überlassen. Dabei werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Werden wir als Spediteur tätig, gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen.4.10 Versandfertig gemeldete Ware muss der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Meldung, abrufen. Erfolgt kein Abruf, berechtigt uns dies die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.4.11 Wird der Versand oder die Zustellung der Ware auf Wunsch oder Veranlassung des Auftraggebers verzögert, so kann beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden. Das Lagergeld wird auf 5% begrenzt, es sei denn, wir können höhere Lagerkosten nachweisen.4.12 Für entstehende Wartezeiten wird, auch wenn Abholtermine und Anlieferungstermine zugesagt wurden nicht gehaftet4.13 Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Auftraggebers.4.14 Wird bearbeitete Ware zurückgeliefert aus Gründen, die wir nicht vertreten haben, trägt der Auftraggeber die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns.4.15 Oberflächenbehandelte Teile werden nur soweit verpackt, als das zu bearbeitende Material verpackt zugesandt, Rückverpackung verlangt wurde und das Packmaterial wieder verwendbar ist. Wird eine Verpackung nach der Oberflächenbehandlung zusätzlich verlangt, so wird diese gesondert berechnet und nicht zurückgenommen.5.Gewährleistung5.01 Für unsere Leistung übernehmen wir nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als ersten Abnehmer die Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritten ist ausgeschlossen.Schadenersatzansprüche sind generell ausgeschlossen. Eine Haftbarkeit gegenüber der H.L.Oberflächentechnik ist nicht möglich.Gewährleistungen für Zubehörartikel laufen nach 6 Wochen ab, da es sich um Gebrauchsgegenstände handelt. Es sei denn, die gesetzliche Regelung sieht eine längere Gewährleistung vor.Weiterhin weisen wir daraufhin dass Kundenteile, die Falsche Schlagnummern und Kennzeichnungen haben oder andere Manipulationen aufweisen, wie z.B. abgedreht sind, nicht zu den Felgen passende Schlüsseln aufweisen oder sonstige Veränderungen aufweisen, nur gegen eine schriftliche Einverständniserklärung von uns angenommen werden.Für Kundenteile die gerichtet oder geschweißt sind oder werden ist generell keinerlei Garantie.- Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche möglich.Des weiteren weisen wir hiermit darauf hin, dass solches Kundenmaterial oder andere Teile, nur noch als Ausstellungsstücke oder im Motorsport genutzt werden dürfen.Zudem dürfen mehrteilige Felgen nur vom Hersteller selber auseinander und wieder zusammen montiert werden, da diese Dichtungen enthalten, die die Dichtheit der Felgen garantieren.Jede dieser Felgen muss nach einer Bearbeitung neu abgedichtet werden.Wir übernehmen daher keine Gewährleistung und Garantie auf die Dichtheit der Felge.Wir weisen darauf hin, dass wir keine Haftung für Schäden, die Nutzern oder dritten als solcher unserer Internetplattform entstehen, übernehmen. Alle rechte an Texten, Grafiken, Bildern und Animationen unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes. Alle angegebenen Markenzeichen auf unserer Webseites sind, wenn nicht anders angegeben Markenrechtlich geschützt.Wir übernehmen keine Garantie und Haftung auf unsere Webseite.Alles Weitere ist in unserem Haftungsauschluß den Sie bei den AGB´s finden, beschrieben.Für Schäden an den zu bearbeiteten Kundenmaterial kann keine Haftung übernommen werden.Bei galvanischen und chemischen Prozessen sowie aufgrund von Qualitätsunterschieden des Rohmaterials sind Abweichungen von einem dem Auftrag zugrunde liegenden Muster mitunter unvermeidbar. Keine Garantie oder Gewährleistung auf alle Teile.5.03 Die gelieferte Ware ist unverzüglich auf Fehlerfreiheit zu untersuchen. Sind Mängel unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich einzureichen. Die Untersuchungspflicht besteht auch dann wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Bei nicht sofort erkennbaren Mängeln gilt das gleiche innerhalb der vorgenannten Frist nach der Entdeckung des Mangels. Werden Mängel bei der Weiterverarbeitung festgestellt, so ist diese einzustellen, bis wir uns vom Zustand der Ware überzeugt und unsere Entscheidung getroffen haben.5.04 Bei nicht form- oder fristgerechten Reklamation gilt die Ware im Sinne des HGB als genehmigt.5.05 Die uns zur Bearbeitung übergebene Gegenstände sind mit Lieferschein bzw. unter genauer schriftlichen Angaben von Stückzahl und Gesamtgewicht anzuliefern. Die Angaben des Rohgewichtes sind, auch wenn sie für den Auftraggeber von Bedeutung sind, für uns unverbindlich. Für fehlende Teile wird nur Ersatz geleistet, wenn deren Anlieferung durch einen von uns abgezeichneten Anlieferungsschein belegt ist und die Gefahr für die fehlenden Teile auf und übergegangen ist. Bei Klein und Massenteilen übernehmen wir für Ausschuss und Fehlmengen bis zu jeweils 3% der angefertigten Gesamtmenge grundsätzlich keine Haftung, es sei denn, diese ist abweichend schriftlich vereinbart worden.5.06 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, werden im Übrigen derartigen Ansprüche auf Ersatz von Schäden am Liefergegenstand selbst beschränkt und der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Sie verjähren in der gleichen Frist wie sonstige Gewährleistungsansprüche. Die Haftung des Augtragnehmers nach dem Produktgesetz bleibt unberührt Vertragsstrafe werden nicht anerkannt.5.07 Ein Mangel in der Teillieferung berichtigt den Auftraggeber nicht in der Stornierung des Vertrages, es sei denn, der Mangel einer Teillieferung ist so erheblich, dass die Abnahme weiterer Teillieferung unzumutbar ist.5.08 Die Gewährleistung gilt nur für Beanspruchungen unter gewöhnlichen, betrieblichen Bedingungen. Ist die Ware für besondere Bedingungen bestimmt und sind davon nicht unterrichtet worden, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.Werden die von uns Oberflächenbehandelten Waren des Transportes oder während der Weiterverarbeitung mechanisch oder chemisch beschädigt entfällt insoweit jegliche Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Vertragsgegenstand von fremder Hand verändert oder von fremder Hand eine Nachbesserung versucht worden ist.5.09 Das zu bearbeitende Material muss frei sein von Gusshaut, Formsand, Zunder, Ölkohl, eingebranntem Fett, Schweisschlacke Graphit, Farbanstrichen, es darf keine Poren, Lunker, Risse, Doppelungen etc. aufweisen.Gewinde müssen ausreichend unterschritten sein. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen. Besteht der Auftraggeber gleichwohl auf einer Bearbeitung, oder ist das uns zur Oberflächenbehandlung angelieferte Material aus nicht erkennbaren Gründen technologisch für eine derartige Oberflächenbehandlung nicht geeignet, übernehmen wir grundsätzlich keine Gewähr für eine bestimmte Masshaltigkeit, Haftfestigkeit, Farbhaltung und Korrosion verhindernde Eigenschaften der aufgetragenen Schicht. Für die Haftfestigkeit wird insbesondere dann keine Gewähr übernommen, wenn das Material nach der Oberflächenbehandlung verformt worden ist, auch dann nicht, wenn probegalvanisierte Teile sich ohne Abplatzen der galvanischen Schicht verformen ließen.5.10 Wird uns die für eine Oberflächenbehandlung vorgesehene Ware bzw. ein hierfür geeignetes Materialmuster vor Verarbeitung nicht für einen ausreichend langen Zeitraum, mindestens jedoch sechs Wochen, zu Testzwecken überlassen, übernehmen wir für Korrosionsschäden keinerlei Gewähr.Führen wir im Auftrag des Kunden Kurzzeittests oder andere chemische/ oder mechanische Untersuchungen durch oder erstellen wir im Auftrag Messprotokolle oder Prüfzertifikate, entbindet dies den Auftraggeber nicht von der Pflicht einerseits die von uns bearbeiteten Teile entsprechenden Messungen, Prüfungen und Tests zu unterziehen. Ist uns im Einzelfall in Anbetracht der uns von einem Kunden vorgegebenen Auslieferungszeit aus Termingründen die Durchführung der genannten Maßnahmen nicht möglich, lehnen wir jede Haftung ab.5.11 Hohlteile werden nur an den Außenflächen galvanisch behandelt, sofern nicht in besonderen Fällen eine Hohlraumbehandlung vereinbart worden ist. Sofort einsetzende Korrosion an den unbehandelten Flächen begründet keine Reklamation. Oberflächenbehandeltes Material ist durch Schwitzwasser und Reibkorrosion gefährdet. Es ist sachgemäß zu verpacken, zu lagern und zu transportieren.5.12 Der Auftraggeber hat die Mindestschichtdicken an einem zu vereinbarenden Messpunkt festzulegen, die Versandart vorzuschreiben und durch geeignete Maßnahmen chemische und mechanische Beschädigungen der Oberfläche zu verhindern. Für Witterungsschäden sowie für eventuelle Schäden durch später aus Doppelungen und sonstigen unzugänglichen Hohlräumen heraussickernde Rückstände aus dem Behandlungsprozess haften wir nicht. Wenn der Auftraggeber eine Wasserstoffentsprödung für erforderlich hält, übernehmen wir diese nur nach entsprechender Vereinbarung und unter Ausschuß der Gewährleistung..5.13 Für tragende und sicherheitsrelevante Fahrzeugteile die galvanische veredeln worden sind übernehmen wir keinerlei Gewährleistung. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für diese Oberflächenbehandlung inkl. Weitere Folgeschäden. Diese Teile dürfen nur für Showzwecke eingesetzt werden und nicht im öffentlichem Straßenverkehr. Das gleiche gilt auch für Felgen die geschweißt und gerichtet worden sind.6. Sicherungsrecht 6.01 An den unsübergebenen Gegenständen steht uns ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht zu. Unabhängig davon bestellt der Auftraggeber und an den übergebenen Gegenständen ein Vertragspfandrecht, welches der Sicherung sämtlicher unbestrittener bzw. rechtkräftig festgestellter Forderungen aus der Geschäftsverbindung dient. Werden dem Auftraggeber die Oberflächenbehandelte Teile vor vollständiger Zahlung ausgeliefert, so ist mit dem Auftraggeber schon jetzt vereinbart, dass er und das Eigentum an diesen Teilen im werte unserer Forderungen zur Sicherung unserer Ansprüche überträgt und die Besitzübergabe dadurch ersetzt wird, dass der Auftraggeber die Teile für uns verwahrt. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Anwartschaftsrechtes des Auftraggebers an uns übergebenen Gegenständen, die dem Auftraggeber von einem Dritten unter Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind. Wir sind berechtigt, den Wegfall des Eigentumsvorbehaltendes herbeizuführen. Rückübereignungsansprüche des Auftraggebers gegenüber einem Dritten, welcher er die uns übergebenen Gegenstände zuvor zur Sicherheit übereignet hatte, werden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.6.02 Der Auftraggeber darf Gegenstände, an welchen wir ein Pfandrecht haben oder die sich in unserem Sicherungseigentum befinden, weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er darf die Ware im gewöhnlichen Geschäftverkehr weiter verkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten. Eine etwaige Verarbeitung der uns Sicherungsübereigneten Ware durch den Auftraggeber zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Auftraggeber schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Leistung ein. Der Auftraggeber hat die neuen Sachen mit kaufmännischer Sorgfalt und unentgeltlich zu verwahren.6.03 Für den Fall, dass der Auftraggeber durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Sicherungsgüter mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentümer erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung unserer Forderung schon jetzt diese Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Sicherungsware zum Wert der anderen Sachen mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsgemäß zu verwahren.6.04 Für den Fall des Weiterverkaufs der von uns verarbeiteten und an uns zur Sicherheit übereigneten Ware oder der aus ihr hergestellten neuen Sache hat der Auftraggeber seine Abnehmer auf unser Sicherungseigentum hinzuweisen.6.05 Der Auftraggeber tritt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderung uns schon jetzt auch künftig entstehende Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung der uns übereigneten Waren mit Nebenrecht in Höhe des Warenwertes mit Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.6.06 Auf unser Verlangen hat der Auftraggeber die Forderungen einzeln nachzuweisen und Dritterahnwerber die erfolgte Abtretung offen zu legen mit der Aufforderung, bis zur Benachrichtigung und die Forderung einzuziehen. Wir werden hiervon jedoch keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.6.07 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich von Vollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Sicherungsrechte zu unterrichten.6.08 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in unserem Sicherungseigentum stehende Ware ausreichend gegen Feuer und Diebstahlsgefahr zu versichern und bei Anforderung die Ansprüche gegen den Versicherer und den Geschädigten an uns abzutreten.6.09 Auf Verlangen des Auftraggebers werden die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit freigegeben, als Wert die zu sichernden Ansprüche um mehr als 20% übersteigen.6.10 Für den Fall, dass Dritte Rechte an dem Sicherungsgut gelten machen, verpflichtet der Auftraggeber schon jetzt, uns sofort alle notwendigen Unterlagen zu übergeben und zur Last fallende Interventionskosten zu ersetzen.6.11 Unsere sämtlichen Forderungen, auch aus anderen Verträgen, werden im Falle der Stundung sofort fällig, sobald der Auftraggeber mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- bzw. Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers erheblich zu mindern geeignet sind. Wir sind nach unserer Wahl in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach vorangegangener fruchtloser Mahnung mit Fristätzungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bzw. vom Vertrag zurückzutreten.7. Erfüllungsort und Gerichtsstand7.01 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sie Kaufleute sind, der Sitz unseres Unternehmens Leichlingen / Leverkusen.7.02 Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechtes und des Vereinheitlichen internationalen Kaufrechts. Die deutsche Fassung eines Vertaxtextes ist maßgeblich.8. Salvatorische Klausel8.01 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgend einem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegendes Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der Notleidenden Bestimmungen eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.8.02 Es sind generell keinerlei Garantie oder Gewährleistungs- Schadensersatzansprüche möglich.!8.03 Außen und Innenschlüsseln sowie Sonderanfertigungen sind generell vom Umtausch ausgeschlossenDie Bearbeitung und der Verkauf aller Produkte und Dienstleistungen erfolgt ausschließlich nach unseren ABG´s.Es gilt immer die neuste Fassung unserer ABG´sGenerell arbeiten wir nur im Rahmen unserer ABG´s die bei jederAuftragserteilung auch ohne Unterschrift als Akzeptiert gilt!!!Achtung wichtig Bitte lesenLieferzeiten sind reine Anhalspunkte und können je nach Auftragslage und Aufwand deutlich variieren ( je nach Qualität ihrer Felgen oder Teile) . Sie liegen jedoch zwischen ca.1-5 Wochen !! Wir bitten sie dies zu berücksichtigen ! Bei Felgen bitte immer ohne Reifen, Ventile, Zentrierringe Embleme oder dergleichen Anliefen!!Kleinteil werden nicht mehr zurück gesendet.Sandgestrahlte Felgen können nicht angenommen werden da wir keine Protzessicherheit gewährleisen können.Bei schlecht verarbeiteten Felgen( insbesondere bei billig Gussfelgen) oder Teilen können Poren oder sichtbar bleiben.Dies ist kein Reklamations- Grund .Wir Arbeiten nur in Rahmen unserer ABG´s die für jedermann auf unserer Internetseite nachzulesen sind.Die Qualität ihrer Felgen/Teile ( Materialqualität) kann das Ergebnis stark beeinflussen!!!Keine Garantie, Gewährleistung oder Schadensersatzansprüche möglich!Keine Garantie auf unsachgemäße Pflege der Felgen / Teile.!!

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